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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08 (https://dejure.org/2011,123063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.08.2011 - L 3 KA 7/08 (https://dejure.org/2011,123063)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. August 2011 - L 3 KA 7/08 (https://dejure.org/2011,123063)
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  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Aus Gründen der Rechtssicherheit, Rechtsklarheit und Praktikabilität ist formal darauf abzustellen, dass der zuständige Normgeber die streitbefangene Verwaltungsentscheidung der vertragsärztlichen Selbstverwaltung zugewiesen hat (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6).

    Sein ursprüngliches Klagebegehren (geltend gemacht durch eine nach § 54 Abs. 1 S 1 SGG zulässige Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (zur Anfechtungsbefugnis des versicherten Patienten vgl BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6)) hat sich iS von § 131 Abs. 1 S 3 SGG erledigt, weil gegenwärtig eine entsprechende Substitutionsbehandlung des Klägers medizinisch nicht mehr erforderlich ist.

    Die ursprünglich in den Richtlinien über spezielle Indikationsvorgaben noch umgesetzte Vorstellung, die Drogensubstitution stelle für sich allein keine Krankenbehandlung dar und könne nur bei Vorliegen bestimmter Begleiterkrankungen (beispielsweise in Form einer HIV-Infektion oder einer chronischen Hepatitis) als Gegenstand der vertragsärztlichen Versorgung angesehen werden (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 6), hat der Ausschuss zugunsten einer direkten Bekämpfung der Suchtmittelabhängigkeit aufgegeben.

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    a) Mit Wirkung zum 1. Januar 2003 hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen die untergesetzlichen Normvorgaben (vgl zur Bindungswirkung der Richtlinien des GBA die stRspr des BSG ua BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5 bzw die Regelung in § 91 Abs. 9 SGB V idF des GMG; jetzt § 91 Abs. 6 SGB V idF des GKV-WSG) für die substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger in der gesetzlichen Krankenversicherung tiefgreifend umgestaltet.
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Die im Berufungsverfahren umgestellte Klage ist als Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG zulässig (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R

    Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Hierfür genügt jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse; es kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein (stRspr; vgl zuletzt ua BSG SozR 4-1500 § 131 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Maßstab ist dafür der "Empfängerhorizont" eines verständigen Beteiligten, der die Zusammenhänge berücksichtigt, die die Beklagte nach ihrem wirklichen Willen (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)) erkennbar in ihre Entscheidung mit einbezogen hat (vgl hierzu BSG, Urteil vom 2. Dezember 2010 - B 9 V 2/10 R = SozR 4-3100 § 35 Nr. 5).
  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Die im Berufungsverfahren umgestellte Klage ist als Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG zulässig (vgl hierzu BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3; BSGE 99, 145 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4).
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 12/09 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Versagung der Vergütung für Substitutionsbehandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    In besonders gelagerten Fällen kann die KÄV sogar einzelne Bestandteile einer Honorarabrechnung losgelöst von einem konkreten Honorarbescheid zum Gegenstand einer Entscheidung machen, soweit sie sich auf abgrenzbare Fragen beziehen und für mehrere Quartale von Bedeutung sind (vgl zu alledem BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 12/09 R = SozR 4-2500 § 92 Nr. 9).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 3/78

    Verwaltungsakt - Auslegung - Überprüfbarkeit durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2011 - L 3 KA 7/08
    Der Regelungsinhalt dieser Entscheidung ist durch Auslegung zu ermitteln (vgl hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 1. März 1979 - 6 RKa 3/78 = BSGE 48, 56 = SozR 2200 § 368a Nr. 5 mwN).
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